"Zurück ins lebendige Museum der Seele". Über die Rückgabe von afrikanischem Kulturerbe aus europäischen Staaten wird heiß diskutiert. Ein Überblick, junge Welt, 06.04.2019

https://www.jungewelt.de/artikel/352517.zurück-ins-lebendige-museum-der-seele.html
Tageszeitung junge Welt

Zurück ins lebendige Museum der Seele

Über die Rückgabe von afrikanischem Kulturerbe aus europäischen Staaten wird heiß diskutiert. Ein Überblick
Von Sabine Matthes
Rueckgabe_geraubter_58518887.jpg
Hans Belting/Andrea Buddensieg: Ein Afrikaner in Paris. Léopold Sédar Senghor und die Zukunft der Moderne. C. H. Beck, München 2018, 287 Seiten, 28 Euro
Felwine Sarr: Afrotopia. Aus dem Französischen von Max Henninger, Matthes & Seitz, Berlin 2019, 176 Seiten, 20 Euro
Felwine Sarr/Bénédicte Savoy: Die Rückgabe des afrikanischen Kulturerbes. Aus dem Französischen von Daniel Fastner, Matthes & Seitz, Berlin 2019, 200 Seiten, 18 Euro, Erscheinungsdatum: 26. April
Sabine Matthes ist Journalistin und lebt in München
Ein Wegbereiter der heutigen Debatte um die Rückführung kolonialer Raubkunst war Léopold Sédar Senghor, der erste Präsident (1960–1980) des unabhängigen Senegal, Dichter, Kunstliebhaber und Sammler europäischer und afrikanischer Werke. Als er 1966 in Dakar die Ausstellung »L’Art Négre« eröffnete, begrüßte er die Leihgaben der europäischen Museen als »Heimkehrer«, als »den feierlichen Besuch unserer Ahnen und unserer Götter«. Sie seien von den Europäern geraubt worden, aber um ihre Botschaft zu verstehen, müssten sie erst wieder in »das lebendige Museum der Seele« zurückkehren. Denn man habe den Afrikanern zwar ihre Kunst geraubt, aber nicht ihre Seele. In Senghors Vision einer afrikanischen Emanzipation, der Négritude, stand die Kunst im Zentrum. Als die »einzige Schrift«, die Schwarzafrika hinterlassen hatte, verkörpere sie das kulturelle Gedächtnis, Geschichte, Identität, Liturgie und Gemeinschaft.In diesem Sinne appellierte im Juni 1978 der Senegalese Amadou-Mahtar M’Bow, erster UNESCO-Generaldirektor (1974–1987) afrikanischer Herkunft, an die Mitgliedsstaaten, sich für die Rückführung von Kulturgütern an die Ursprungsländer einzusetzen. Die Restitution würde den barbarischen Zeiten ein Ende setzen und erlaube den Menschen, einen Teil ihrer Erinnerung und Identität wiederzuerlangen, um in einer Atmosphäre gegenseitigen Respekts in einen Dialog zu treten. Der Aufruf wurde breit rezipiert. Frankreich berief eine Expertenkommission, die im Sommer 1982 die Rückgabe als »Akt der Solidarität und der Fairness« empfahl. Ebenso sprach sich in Bonn Hildegard Hamm-Brücher für »Großzügigkeit bei der Rückgabe von Kulturgütern« aus. Es folgten dieselben Einwände und Bedenken wie heute – und keine Rückgaben.

»Akt der Fairness«

Am 28. November 2017 nahm Frankreichs Präsident Emmanuel Macron einen neuen Anlauf. An der Universität von Ouagadougou in Burkina Faso hielt er eine flammende Rede: »Das afrikanische Erbe muss in Paris gewürdigt werden, aber auch in Dakar, in Lagos, in Cotonou. Ich möchte, dass in den nächsten fünf Jahren die Voraussetzungen für temporäre und dauerhafte Restitutionen des afrikanischen Erbes an Afrika geschaffen werden.« Afrikanisches Kulturerbe dürfe »kein Gefangener europäischer Museen sein«. Im März 2018 beauftragte er die französische Kunsthistorikerin Bénédicte Savoy und den senegalesischen Wirtschaftswissenschaftler und Schriftsteller Felwine Sarr, eine Studie mit Empfehlungen zum Umgang mit kolonialer Raubkunst in französischen Museen zu erstellen. Sarr schreibt über die Zukunft Afrikas. Savoy forscht über Raubkunst, anfangs über Napoleons Kunstraub in Deutschland. Sie durchforsteten Datenbanken und Tausende Seiten Inventarlisten. Das Pariser Musée du Quai Branly, Frankreichs größtes ethnologisches Museum, hat seinen kompletten Bestand im Internet zugänglich gemacht. In den USA, Frankreich, England, Spanien, den Niederlanden und Skandinavien ist meist schon der gesamte Bestand online, was die vergleichende Forschung erleichtert. An deutschen Museen dagegen, obwohl im Besitz der größten ethnologischen Sammlungen Europas, sind die Inventare in miserablem Zustand. Sarr und Savoy reisten nach Benin, Mali, Senegal und Kamerun, sprachen mit Künstlern, Politikern, Juristen, Museumskuratoren, organisierten Workshops in Dakar und Paris. »Innerhalb von zwei Tagen waren wir an den Orten der Abwesenheit in Benin und der Anwesenheit der Objekte in Paris«, erzählen sie im Münchner Literaturhaus bei der Vorstellung ihrer Thesen.
Im November 2018 überreichten sie ihren 252seitigen Report »The Restitution of African Cultural Heritage. Toward a New Relational Ethics« Macron. Er entfachte heiße Debatten und könnte weitreichende Konsequenzen für die internationale Museumswelt haben. Allein in französischen Nationalsammlungen befänden sich 90.000 Objekte aus dem subsaharischen Afrika, die aus der Kolonialzeit stammen und zurückgegeben werden müssten, 70.000 davon im Quai-Branly-Museum. »Das ist die DNA dieser Museen: 60 bis 90 Prozent stammen aus kolonialem Kontext«, so Savoy. Alle ethnologischen Museen Europas hätten eine ähnliche Sammlungsgeschichte. Die Artefakte – u. a. phantastische Skulpturen, Masken und rituelle Objekte, die einst Picasso, die Kubisten und Surrealisten inspirierten – sollten an die afrikanischen Staaten restituiert und dort »resozialisiert« (Sarr) werden. Dies sei auch eine Frage des Respekts und des Vertrauens, »das Ende der Arroganz«, so Savoy: »Nämlich zu sagen: Wir sind am Beginn des 21. Jahrhunderts, die Geschichte liegt hinter uns, wir haben sehr davon profitiert, wir müssen zusehen, dass es nicht in diesem ungleichmäßigen Verhältnis weitergeht.« Macrons Rede von einer »temporären oder definitiven Restitution« sei ein »Oxymoron, ein Widerspruch in sich, weil Restitution kann nicht temporär sein.« Das »Monopol der Zirkulation« soll den Herkunftsländern übertragen werden, fordert Sarr. Den Einwand, die Frage nach der Sicherheit des Weltkulturerbes hält er für eine Ausrede, »eine Unterstellung der Unfähigkeit der Afrikaner, sie könnten mit ihrer eigenen Kunst nicht umgehen. Afrikaner sollten als Erwachsene behandelt werden, nicht als unfähige Kinder.« Außerdem, argumentiert er, »jemand, der sich etwas unrechtmäßig angeeignet hat, kann sich nicht anmaßen, über dessen Fortleben Kontrolle zu üben«. Unter den mehr als 50 afrikanischen Ländern seien nur fünf Diktaturen, und da, wo Krieg herrsche, habe man eh andere Probleme. Den Herkunftsländern allein obliege die Verantwortung, ob sie die Objekte dann den Erben, eigenen Museen, Kunsthändlern, Priestern oder auch der rituellen Zerstörung überlassen wollten. Ein Schock für europäische Museumskuratoren, die ihre Exponate schützen und bewahren wollen.

Tradition der Aufklärung?

Bis jetzt hatten sich französische Museen bei Restitutionsforderungen stets auf das Prinzip der Unveräußerlichkeit berufen. Vor kurzem noch schmetterte Frankreich die Rückgabeforderung des Staatspräsidenten von Benin, Patrice Talon, ab. Es geht um die Schätze des einstigen Königreichs Dahomey, im heutigen Südwesten Benins, die 1892 auf einer französischen Militärexpedition gewaltsam in Besitz genommen wurden. Die Skulptur des Haifischmenschen – eines der spektakulärsten Exponate des Pariser Quai-Branly-Museums – stellt den letzten von den Franzosen unabhängigen König Béhanzin dar. Sie verkörpert den Widerstand seines Stammes gegen die europäischen Invasoren. Um sich von ihr Kraft und Schutz zu erbitten, im ungleichen Kampf gegen die Kolonialarmee Frankreichs, hatten 12.000 Kriegerinnen und Krieger vor ihr niedergekniet. Vergeblich: Der französische General Alfred Dodds eroberte Dahomey, plünderte den Königspalast, brannte ihn nieder und zog mit seinem Kriegsschatz, inklusive des Haifischmenschen, ab. Der Sarr/Savoy-Report empfiehlt, in der ersten von drei Phasen solche höchst symbolisch aufgeladenen Stücke zurückzugeben, deren Restitution bereits gefordert wurde. Nachdem Macron den Bericht erhalten, erklärte er, die 26 von der Regierung des Benin geforderten Werke würden »unverzüglich zurückgegeben«. Ein Dammbruch? Sogar Quai-Branly-Direktor Stéphane Martin stimmte zu. Er hält den Report jedoch für einseitig und warnt davor, die »Museen zu Geiseln der schmerzlichen Kolonialgeschichte« zu machen. Seitdem aber ist das Prinzip der Unveräußerlichkeit in Frage gestellt. Londons Kriegsmuseum will die geraubte Locke von Kaiser Tewodros II. in seine Heimat Äthiopien überführen, seine auf 15 Kamelen abtransportierten kaiserlichen Schätze aber behalten.
Der deutsche Kunsthistoriker Horst Bredekamp betont derweil, dass ein Großteil der mit vielen Gebrauchsgegenständen bestückten, umfangreichen Sammlungen deutscher ethnologischer Museen nicht mit kolonialer Gewalt geraubt, sondern von aufklärerischen Forschern wie Georg Forster und den Humboldt-Brüdern zusammengetragen wurde. Sicher wird manch afrikanischer Holzlöffel von seinem Sammler inniger verehrt als von den Nachfahren der Hersteller. Aber der größte Teil der Millionen Sammlungsstücke europäischer Museen schlummert in Magazinen, nur ein kleiner Prozentsatz wird ausgestellt. In Deutschland seien wahrscheinlich eine Million Objekte, 500.000 davon im Berliner ethnologischen Museum, schätzt Bénédicte Savoy. Auch diese alltäglichen Gebrauchsgegenstände müssten zurück. Junge Kreative in Afrika sollen sich von den Designerqualitäten der Löffel, Schalen und Textilien ihrer Vorfahren inspirieren lassen können. Die deutsche Kulturpolitik stehe unter Zugzwang.
Das Stuttgarter Linden-Museum hat bereits begonnen, Gegenstände aus seiner Sammlung zurückzugeben. Die Neueinrichtung der Afrika-Abteilung fiel mit einer bedeutsamen Restitution Ende Februar 2019 zusammen. Bibel und Peitsche des legendären Nama-Führers Hendrik Witbooi, die 1902 als Schenkung an das Museum kam, wurden an die namibische Regierung zurückgegeben. Die Bibel – das »Neue Testament in der Sprache der Nama«, 1866 in Berlin gedruckt – mit handschriftlichen Anmerkungen von Hendrik Witbooi, wurde 1893 von deutschen Kolonialtruppen erbeutet. Witbooi wird heute als Nationalheld Namibias verehrt. Für die Museumsdirektorin Inés de Castro geschieht die Rückgabe aus ethischer Verantwortung. Sie müsse einhergehen mit einer größeren Debatte, um »die Aufarbeitung der Kolonialzeit auch in die Gesellschaft und in die Schulen zu bringen«.

Ganz unverbindlich

Doch es gibt juristische Schwierigkeiten. Die traditionellen Anführer der Nama sehen sich und den Witbooi-Clan als rechtmäßige Besitzer und protestieren gegen die Rückgabe an die namibische Regierung. Es sei falsch, »anzunehmen, dass die Namibier kulturell homogen seien«, der Staat habe »nicht das Recht über Symbole und historische Objekte aus dem Erbe der Nama-Völker zu verfügen«. Wer sind also heute die rechtmäßigen Eigentümer: die Nachfahren der Bestohlenen, ethnische Gruppen oder die Staaten, auf deren heutigem Gebiet der Raub stattfand? Wem gehören Bibel, Peitsche oder der umstrittene Schiffsschnabel der Bele Bele aus Kamerun, im Münchner Museum Fünf Kontinente? Wann wurden Objekte eindeutig in einem »Unrechtskontext« erworben? Wann galten lokale Rechts- und Gerechtigkeitsvorstellungen von Tausch, Schenken und Handeln zum ganz legalen Erwerb? Wann kollidierten diese mit der kolonialen Rechtspraxis? Wann wurde überrumpelt, genötigt, betrogen? Bekannt ist etwa der »Meilenschwindel« beim Landkauf, als der Bremer Kaufmann Adolf Lüderitz bei Vertragsabschluss das Land mit der längeren deutschen Meile bemaß, während der Nama-Kaptein von der englischen Meile ausging.
Die UNO befand 2007, die Staaten sollten Mechanismen schaffen, um Wiedergutmachung zu leisten für das »kulturelle, geistige, religiöse und spirituelle Eigentum«, das indigenen Völkern entzogen wurde. Als »Soft law« ist dies völkerrechtlich nicht verpflichtend. Nach derzeit geltender Rechtslage bestehen in den allermeisten Fällen keine Ansprüche auf Rückgabe kolonialer Kulturgüter. Der Sarr/Savoy-Report fordert deswegen, man müsse sich Gedanken über neue »juristische Konstruktionen« machen. Soll es eine Washingtoner Erklärung für die Kolonialzeit geben, nach dem Vorbild der Washingtoner Prinzipien für NS-Raubkunst? 1998 hatten sich 44 Staaten mit der Unterzeichnung verpflichtet, NS-Raubkunst in ihren Museen aufzuspüren und an die Nachfahren jüdischer Besitzer zurückzugeben. Aber auch diese Grundsätze sind nur moralisch verpflichtend, nicht rechtlich bindend – was bei der Rückgabe eines Ernst-Ludwig-Kirchner-Gemäldes aus dem Berliner Brücke-Museum zu hitzigen Debatten führte. Der Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung nennt zwar die Kolonialzeit in einem Zug mit dem Naziregime und mit der DDR. Aber gegenüber den Reparationsforderungen der Herero, an deren Vorfahren ein Genozid verübt wurde, gibt sich die Bundesregierung hart. Auch aus Tansania, dem früheren »Deutsch-Ostafrika«, kommen Entschädigungsforderungen: Im »Maji-Maji-Krieg« gegen die deutsche Kolonialherrschaft (1905–1907) sollen 100.000 bis 250.000 Menschen gestorben sein.
Am 13. März 2019 gab man in Deutschland, nach mehrmonatiger Beratung »Erste Eckpunkte zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten« bekannt. In bestem Beamtendeutsch werden die Museen in dem Acht-Seiten-Papier zu »größtmöglicher Transparenz« aufgefordert: Die Bedeutung der Inventarisierung, Digitalisierung und Provenienzforschung wird betont, um weltweite Teilhabe und den Diskurs mit den Herkunftsgesellschaften zu ermöglichen. Es sind vage Anweisungen für eine generelle Bereitschaft zur Rückführung »von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten, deren Aneignung in rechtlich und/oder ethisch heute nicht mehr vertretbarer Weise erfolgte«. In der Präambel heißt es: »Wir (…) verstehen die Aufarbeitung von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten als einen klar von der Aufarbeitung NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts zu trennenden Sachverhalt. (…) Der Holocaust ist präzedenzlos und unvergleichbar.« Mit der Formulierung will man sich offenbar vor einem Anspruch auf die Kolonialobjekte schützen.

»Poetische Zivilisation«

Für Bénédicte Savoy sind die Artefakte weit mehr als nur Form und Material, sie seien »Subjekte, nicht Objekte« und voller »Energie«. Auch Felwine Sarr geht es um die Energie der Objekte, die kulturellen Ressourcen verlorener Identität. Sein Manifest »Afrotopia« hatte er zu Beginn der Zusammenarbeit mit Savoy bereits geschrieben, aber erst durch die Beschäftigung mit den Fragen der Restitution wurde ihm »bewusst, wie groß der Verlust von Kultur ist. Die Objekte haben eine große Energie, die freigesetzt werden kann.« Die Rückgabe vergleicht er mit der Heilung eines »Phantomschmerzes«: Ein amputiertes Glied werde wieder angefügt und stabilisiert den ganzen Organismus. Nach den existentiellen Schocks der Entwurzelung, durch jahrhundertelangen Sklavenhandel und Kolonisierung, müsse der afrikanische Mensch die »Wunden heilen, die man seinem Selbstbewusstsein und seiner Psyche zugefügt hat«. Achille Mbembe, Historiker und Philosoph aus Kamerun, sieht Musik, Religion und Schrift als Mittel der Heilung.
Diese Selbstheilung ist für Felwine Sarr die Voraussetzung dafür, dass Afrika, »als Erstgeborener der Menschheit« dem westlichen Wachstumsmodel – »wo nur das zählt, was zählbar ist, wo nur das Haben zählt, nicht das Sein« – kraftvoll und selbstbewusst seine eigene »poetische Zivilisation« entgegensetzen kann. Für Sarr ist es die Kultur, in der »die Ausstrahlungskraft Afrikas vollkommen intakt geblieben ist«. Mit seinem afrikanischen Zivilisationskonzept geht es ihm auch darum, die »eigene Anwesenheit in der Welt [zu] bejahen, (...) und der Welt die eigene Lebenskraft [zu] schenken«. Dürfen die Europäer die Artefakte also doch behalten? Achille Mbembe gibt eine überzeugende Antwort. Afrika und Europa müssten sich jeweils selbst dekolonisieren. Europa könne nicht die afrikanischen Artefakte in den Herzen seiner Städte einschließen, aber Afrikanern die Einreise und den Besuch dieser Objekte verweigern: »Wir müssen an einer Welt arbeiten, in der sich Menschen und Dinge frei bewegen können.«